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Aufgrund der großen Nachfrage nach unseren beiden Seminarveranstaltungen am 23. September 2009 in München und am 6. Oktober 2009 in Düsseldorf bieten wir Ihnen am 2. Dezember 2009 einen Zusatztermin in Köln. Bei Interesse melden Sie sich bitte hier an. Konzerne wie mittelständische Unternehmen stehen aufgrund von Strafverfahren gegen Mitglieder des Managements immer wieder im Fokus der medialen Berichterstattung. Neu in diesem Zusammenhang ist die zunehmende Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Unternehmen gegen (durchaus auch ehemalige) Manager und Aufsichtsräte, die entweder selber in illegale Geschäftspraktiken verwickelt waren oder belangt werden, weil sie ihre Organisations- und Aufsichtspflichten angesichts wirtschaftskrimineller Risiken im Unternehmen vernachlässigt haben. Bei der Aufklärung von Verdachtsfällen sind Unternehmen einer Vielzahl rechtlicher Zweifelsfragen und Beschränkungen ausgesetzt. Der Maßstab, an dem sich Unternehmenslenker ex post messen lassen müssen, ist zunehmend ein internationaler. Wo sich in Deutschland noch kein Standard ausgeprägt hat, nimmt die deutsche Judikative immer häufiger Anleihen aus dem US-amerikanischen Rechtskreis. Es gilt daher, den Umgang mit konkreten Verdachtsfällen zu professionalisieren. Unser Seminar soll Sie über den Stand der Technik auf diesem Gebiet informieren. Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Einladung, die wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung stellen. Inhalte der Seminarveranstaltung und ReferentenHerausforderung Fraud - Haftung, Täter, Aufklärung Wirtschaftskriminalität heute: Fast jedes Unternehmen ist betroffen. Aktuelle Gesetzesänderungen verschärfen die Haftung für Vorstände und Aufsichträte. Unternehmensinterne Ermittler sollten sich den neuesten kriminologischen Erkenntnissen über Täterprofile bewusst sein, um effektiv handeln zu können. Hinreichende Aufklärungstiefe und konsequente Umsetzung angemessener Maßnahmen können Haftungsfälle vermeiden und den guten Ruf Ihres Unternehmens erhalten.  | Dieter John, Mitglied des Vorstandes der Rölfs WP Partner AG |
Neben zehn Jahren Erfahrung in der Abschlussprüfung verfügt Dieter John über mehr als zwölf Jahre Erfahrung im Bereich Sonderuntersuchungen, Prävention und Compliance für mittelständische und DAX30-Unternehmen, Insolvenzverwalter, die BAFIN, das BKA sowie für NGOs. Manager im Haftungsrisiko Den meisten Managern ist die Dimension ihres Haftungsrisikos im Zusammenhang mit wirtschaftskriminellen Vorkommnissen vollständig bewusst. Die Politik sieht in einer verfehlten Vergütungspraxis wesentliche Gründe für die Finanzkrise und hat daraus ihre Konsequenz gezogen. Manager müssen künftig mit einem Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent eines Schadens einstehen, höchstens aber mit dem 1,5-fachen ihres Jahresfestgehalts. Regulierungswut der Politik oder gerechte Risikoverteilung? Rechtliche Hintergründe des neuen Gesetzes.  | Dr. Gunther Lehleiter LL.M, Rechtsanwalt, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH |
Dr. Gunther Lehleiter ist geschäftsführender Gesellschafter der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Behandlung von Pflichtverletzungen durch Organe von Unternehmen und der Verfolgung von Ansprüchen in diesem Bereich. Der Wirtschaftsstraftäter in seinen persönlichen und sozialen Bezügen Kriminologisches Know-how über den Wirtschaftsstraftäter ist eine Grundvoraussetzung für Verantwortliche für Fraud-Bekämpfung in Unternehmen, um sinnvolle Präventionsstrategien entwickeln und Verdachtsfälle effizient aufklären zu können. Die im Leipziger Verlaufsmodell systematisierten personalen und situativen Risikofaktoren wurden in der empirischen Lebenswirklichkeit vorgefunden und induktiv fortentwickelt. Das in anderen empirischen Studien anhand massenstatistischer Daten gezeichnete homogene Bild des Wirtschaftsstraftäters lässt sich aufgrund der gewonnenen Einsichten ebenso wenig aufrechterhalten. Wirtschaftsstraftäter sind zwar weit überwiegend „latecomer to crime“. Sie haben aber unterschiedliche soziale Bezüge, Lebenswege, und Präferenzen, die sich vorliegend im Rahmen der Typenbildung praxistauglich verdichten lassen.  | Prof. Dr. Hendrik Schneider, Professor an der Universität Leipzig |
Wirtschaftskriminelle, die Täter mit den weißen Kragen, beschäftigen den Kriminologen Prof. Dr. Hendrik Schneider von der Juristenfakultät der Universität Leipzig schon seit langem. 2006 wurde er zum ordentlichen Professor an der Universität Leipzig ernannt und ihm wurde der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht übergeben. Er hat das "Leipziger Verlaufsmodell wirtschaftskriminellen Handelns" entwickelt und wurde für "Exzellente Leistungen in der Lehre" durch den Senat der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz ausgezeichnet. Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Sachverhaltsaufklärung durch Geschädigte und Dritte Nach Erkennen des Umstands, Opfer eines Angriffs geworden zu sein, stellt sich für Unternehmen die Frage, ob eigene Maßnahmen ergriffen oder staatliche Stellen um Ermittlungen ersucht werden sollen. Vermuteter Image- und Vertrauensverlust bei bekannt werden in der Öffentlichkeit oder fehlendes Vertrauen in die Fach- und Sachkenntnis der Strafverfolgungsbehörden, lassen es teilweise angezeigt erscheinen, private Ermittlungen durchzuführen. Der Wunsch, bei einer späteren Anzeige vollständige Informationen vorlegen zu können, ohne selbst in die Ermittlungen weiter einbezogen zu werden, mag ebenfalls eine Rolle spielen. Diese privaten Ermittlungen sind neben oder auch an Stelle der staatlichen Maßnahmen nicht verboten, sie können vielmehr bei Berücksichtigung der Belange der Strafverfolgungsbehörden von großem Nutzen sein. Auch wenn selbstverständlich die privaten Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen müssen, sind bspw. Ländergrenzen kein Hindernis. Hier können nichtstaatliche Maßnahmen sogar im zeitlichen Vorteil sein.  | Jens Gruhl, Direktor am Amtsgericht Nürtingen |
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, ging Jens Gruhl 1986 in den Justizdienst. Auf verschiedenen Stationen als Staatsanwalt, sowie als Richter an Amts- und Landgerichten erlangte er seine Expertise auf dem Gebiet von Wirtschaftstrafsachen (Korruption, Computerkriminalität, Insolvenzdelikte, Betrug bei Kapitalanlagen). Dieses Expertenwissen ließ Jens Gruhl auch in verschiedene Veröffentlichungen fließen. Mitautor bei Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht (seit 3. Aufl.); Veröffentlichungen zu den Themen Zusammenarbeit Polizei / Staatsanwaltschaft und Computerkriminalität, IuK-Forensik. Datenschutzgrenzen bei der Fraud-Aufdeckung Die Unternehmensleitungen sind gefordert, wegen der wachsenden Anzahl wirtschaftskrimineller Handlungen, geeignete Kontrollsysteme vorzuhalten, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen. Unternehmensinterne wie externe Ermittler sehen sich regelmäßig großen Datenbeständen ausgesetzt, die es effektiv zu analysieren gilt. Grenzen bei der Analyse von Datenbeständen liegen dabei in der Beachtung regulatorischer Vorschriften, sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Gerade im Umfeld sensibler, personenbezogenen Daten ist eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Grenzen unabdingbar.  | Henrik Becker, Rechtsanwalt, Senior Manager Rölfs WP Partner AG |
Als Rechtsanwalt spezialisiert auf Fragen des Datenschutzes und des IT-Rechts ist Henrik Becker der Experte für digitale Beweisführung und IT-basierte Aufdeckungsroutinen zur proaktiven Vermeidung wirtschaftskrimineller Handlungen. Risk-Assessments und -Audits zur Identifikation von IKS-Schwächen und Compliance-Risiken sowie Konzeptionierung und Durchführung individueller und komplexer Bewertungsprojekte im Bereich Datenschutz, IT-Compliance und Informationssicherheit gehören zu seinen Aufgabengebieten. Sonderuntersuchungen unter Nutzung von Litigation Support Software Die Durchführung von Sonderuntersuchungen bei Verdachtsfällen wirtschaftskrimineller Handlungen im eigenen Unternehmen ist kein alltäglicher Vorgang und birgt viele Unsicherheiten und Risiken: Wie geht man am besten vor, um Untersuchungsziele effizient zu erreichen? Die Aufarbeitung des Falles selbst birgt eine Reihe von Herausforderungen, wie die Frage nach den einschlägigen juristischen Tatbeständen, nach dem involvierten Personenkreis, der Menge an zu analysierenden Dokumenten. Somit erscheint es kaum möglich, einen Fall anhand erster Anzeichen bereits vollständig zu strukturieren, eine sinnvolle Systematik der Informationen und Erkenntnisse sowie der Berichterstattung aufzusetzen und ein Untersuchungsteam mit klar zugewiesenen Arbeitspaketen endgültig festzulegen. Wir sind davon überzeugt, dass eine professionelle Sonderuntersuchung den Einsatz professioneller Untersuchungstools erfordert. Der Einsatz empfiehlt sich bereits bei vermeintlich kleinen Fällen: Man weiß nie, welche Dimensionen ein Fall annehmen wird.  | Mario Kaiser, Dipl.-Volkswirt Senior Manager Rölfs WP Partner AG |
Mario Kaiser hat mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet forensischer Sonderuntersuchungen; Die Durchführung von Gefährdungsanalysen in den Bereichen Fraud und Non-Compliance, sowie von Tests von Geschäftsprozessen auf Stabilität gegen dolose Handlungen gehören zu seinem Tätigkeitsprofil ebenso wie die Analyse und Optimierung bestehender Kontrollstrukturen, und die Entwicklung von Verhaltensrichtlinien und die Durchführung von IT-gestützten elektronischen Datenanalysen, Lizenz- bzw. Royalty-Audits. Maximale Informationsgewinnung in forensischen Interviews Das Kognitive Interview stellt eine Methode dar, die in den USA unter Berücksichtigung von gedächtnispsychologischen Prinzipien erstellt wurde, um Erinnerungsleistungen bei Zeugenbefragungen zu verbessern. Nicht nur die zentralen, relevanten Informationen, sondern auch viele Kontextinformationen, also Details werden abgespeichert. Der sogenannte Multikomponentenansatz in der Gedächtnistheorie besagt, dass die Erinnerung eines Ereignisses im Gehirn einer Person nicht ein einheitliches und ganzheitliches Abbild darstellt. Die Erinnerung setzt sich vielmehr aus vielen einzelnen Merkmalen zu einem komplexen Netzwerk zusammen. Dieses Netzwerk kann über verschiedenste Zugriffspfade aktiviert werden. Erfahren Sie mehr über diese Zugriffspfade, Fragetechniken, die Metaebene in der Kommunikation und wie Wahrnehmungsmechanismen, Verzerrungseffekte und Fantasiesignale forensische Interviews beeinträchtigen können.  | Bernd Hoffmann, Senior Manager RölfsPartner AG, Dipl. Kaufmann (Univ.); Dipl. Verwaltungswirt (FH); Certified Fraud Examiner (CFE); Kriminalhauptkommissar a. D. |
Bernd Hoffmann ist langjähriger Experte auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehören forensische Sonderuntersuchungen, Fraud Detection Projekte, sowie die Konzeptionierung, Implementierung und Evaluierung von Compliance- und Anti-Fraud-Management-Systemen. Daneben bietet er forensische Prozessanalysen, Fraud Risk Assessments und Compliance Audits an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau Sibylle Laux Grafenberger Allee 159 40237 Düsseldorf Tel.: 0211-69 01-253 E-Mail: sibylle.laux@roelfspartner.de | |